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Die Rechtsanwälte in Schramberg – wir beraten Sie – kompetent – erfahren – persönlich

Primäres Ziel unserer Tätigkeit ist die Durchsetzung der Ziele und Ansprüche unserer Mandanten. Hierbei stehen Sie als Klient – ob Unternehmer oder Privatperson – für uns im Mittelpunkt unseres Handelns. Unsere Kanzlei vertritt Sie im Gebiet des allgemeinen Zivilrechts, im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts sowie in verwaltungs­recht­lichen Angelegenheiten.
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Die Kanzlei

Unsere Kanzlei wurde zum 01. September 2000 durch den Zusammenschluss der früheren Anwaltskanzleien Neudeck und Haller mit Sitz in Schramberg-Sulgen gegründet. Seitdem stehen wir für eine qualifizierte und kompetente Vertretung in den uns anvertrauten Rechtsangelegenheiten. Eine persönliche, auf die jeweilige Mandantensituation abgestimmte Beratung ist uns besonders wichtig. Wir bieten Ihnen Lösungen, die die Vielschichtigkeit der jeweiligen Rechtsangelegenheiten sowie deren Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Durch stetige Weiterbildung unseres gesamten Teams und überdurch­schnittliches Engagement finden wir in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit unseren Mandanten die beste und wirtschaftlichste Lösung für die Anliegen unserer Klienten.

Die Rechtsgebiete, auf die wir uns konzentrieren und in denen wir Sie kompetent vertreten

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen wichtigen Belangen des Zivilrechts, des Straf- und Ordnungs­widrigkeiten­rechts und des Verwaltungsrechts. Um Ihre optimale Vertretung zu gewährleisten, haben wir uns bei unserer Tätigkeit Schwerpunkte gesetzt. Sie haben bei uns immer einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt und diesen auch durchgehend betreut. Wir sind in der Lage, uns an den individuellen Interessen unserer Mandanten zu orientieren und kommen ihren Bedürfnissen hinsichtlich Zeit, Inhalt und Kosten der Beratung im bestmöglichen Maße entgegen.
Arbeitsrecht_ZF

Arbeitsrecht

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen. Hierbei spielen Themen wie Abmahnung, Kündigung und die Gestaltung von Arbeitsverträgen eine zentrale Rolle.

Familienrecht_ZF

Familienrecht

Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Familienrecht erfolgt in unserer Kanzlei mit Einfühlungsvermögen und unter der Maxime der Vermeidung unnötiger Konflikte. Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Unterhaltsrechts, der Scheidung, des Umgangs- und Sorgerechts, des Versorgungsausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung und solchen des Zugewinnausgleichs.

Erbrecht_ZF

Erbrecht

In einem Erbrechtsfall vertreten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter, ebenso bei der Gestaltung und Vollstreckung von Testamenten. Für erbschaftssteuerliche Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner, Steuerberater Martin Krause mit Sitz in Schramberg-Sulgen, zur Verfügung.

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Immobilienrecht_ZF

Immobilienrecht

Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, beraten wir Sie in allen Fragen der vertraglichen Gestaltung. Sofern sich die Immobilie als mangelhaft erweist, vertreten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Käufer bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Für Verkäufer wehren wir unberechtigt gegen Sie erhobene Gewährleistungsansprüche und Rückabwicklungsbegehren für Sie ab. In steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner, Steuerberater Martin Krause mit Sitz in Schramberg-Sulgen, zur Verfügung.

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Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer wie auch die Gemeinschaft als Verband der Wohnungseigentümer, ebenso deren Verwalter. Hierbei setzen wir für Sie Ansprüche aus Hausgeldabrechnungen durch, ferner überprüfen wir für Sie die Rechtsmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und stellen diese erforderlichenfalls zur gerichtlichen Überprüfung.

Mietrecht_ZF

Mietrecht

Wir vertreten sowohl Mieter und Pächter als auch Vermieter und Verpächter in Bezug auf die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten wegen Mängeln der Miet- oder Pachtsache. Des Weiteren prüfen und erstellen wir für Sie Betriebskostenabrechnungen sowie Miet- und Pachtverträge. Auch Mieterhöhungsverlangen fertigen wir gerne für Sie aus, ebenso prüfen wir solche Begehren Ihres Vermieters auf ihre Berechtigung und Wirksamkeit.

Verkehrsrecht_ZF

Verkehrsrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalls vertreten wir Ihre Interessen als Geschädigter. Wir regulieren Ihren Unfallschaden und machen für Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend.

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wird seitens der zuständigen Behörden zunehmend intensiviert. Wir verteidigen Sie gegen Bußgeldbescheide wegen Ihnen zur Last gelegter Ordnungswidrigkeiten und versuchen, eventuelle Neben-Sanktionen wie Fahrverbote in Wegfall zu bringen oder deren Eintritt – wenn nicht vermeidbar – zumindest zu verzögern.

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Strafrecht_ZF

Strafrecht

Egal, ob berechtigt oder unberechtigt gegen Sie ermittelt wird, wir verteidigen Sie mit dem primären Ziel des Freispruchs oder der Verfahrenseinstellung. Bei begründeten Strafverfahren sorgen wir für eine Minimierung der strafrechtlichen Sanktionen gegen Sie.

Vertragsrecht_ZF

Vertragsrecht

Schwerpunkt des Vertragsrechts ist das Allgemeine Zivilrecht. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Käufer oder Verkäufer einer Sache ebenso wie als Erbringer oder Empfänger von dienst- oder werkvertraglichen Leistungen. Dies umfasst die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, den Rücktritt vom Vertrag oder dessen Anfechtung und die Geltendmachung hieraus eventuell entstehender Schadensersatzansprüche.


Unsere Anwälte – eine gute Mischung aus langjähriger Berufserfahrung, fachlicher Spezialisierung und der Frische der Juniorgeneration

Die Rechtsanwälte Neudeck und Haller haben sich vor 17 Jahren zur Kanzlei Neudeck & Haller zusammengeschlossen. Lothar Neudeck ist bereits seit dem Jahr 1980 als Rechtsanwalt tätig, Stefan Haller seit 1997 und seit dem Jahr 2006 befugt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Anna Glaßbrenner absolvierte ihr Referendariat schwerpunktmäßig in unserer Kanzlei und wir freuen uns, dass sie unser Team seit dem 01.05.2018 mit jugendlichem Elan verstärkt. Seit dem 31.08.2021 ist Rechtsanwältin Glaßbrenner zertifizierte Fachanwältin für Familienrecht. Klicken Sie auf den Pfeil unter dem jeweiligen Portrait und Sie können sich die jeweilige Vita der Mitglieder unseres Teams ansehen.

Kosten für unsere Tätigkeit – wir stehen für Transparenz

Die anwaltliche Tätigkeit kann – je nach Fallkonstellation – in einer bloßen Beratung, in der außergerichtlichen oder aber auch in der gerichtlichen Vertretung des Mandanten bestehen.

Erstberatung

Die Kosten für eine ausführliche Erstberatung belaufen sich bei uns auf einen Betrag von höchstens 249,90 EUR einschließlich Mehrwertsteuer.

Bei weniger umfangreichen Beratungen verringert sich dieser Betrag entsprechend. Schließt sich an die Erstberatung eine weitere Tätigkeit unsererseits an, werden die Gebühren der Erstberatung auf diese weitere Tätigkeit angerechnet, sodass Sie nicht mit doppelten Kosten belastet sind.

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Außergerichtliche
Tätigkeit

Im Regelfall berechnen wir die Kosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit nach dem bundeseinheitlich geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei bestimmen sich die anfallenden Gebühren – wie auch bei Gerichten und Notaren – nach dem sogenannten Gegenstandswert.

Der Gegenstandswert entspricht regelmäßig Ihrem wirtschaftlichen Interesse, also beispielsweise bei der Geltendmachung oder der Abwehr einer Forderung demjenigen des Forderungsbetrags.

Beläuft sich dieser zum Beispiel auf einen Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR, so entstehen hierfür im Regelfall Anwaltsgebühren in Höhe von 255,85 EUR einschließlich Mehrwert­steuer.

Gerichtliche
Tätigkeit

Für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts gilt ebenfalls das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Gebühren des Gerichts, die sich nach dem Gerichtskostengesetz berechnen und die ebenfalls von der Höhe des Gegenstandswerts abhängig sind.

Bei einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert von wiederum beispielsweise 2.000,00 EUR betragen die Gerichtskosten (je nach Anfall) zwischen 89,00 EUR und maximal 267,00 EUR.

Die bei uns anfallenden Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen ca. 500,00 EUR und ca. 700,00 EUR, jeweils einschließlich Mehrwertsteuer. Sofern Sie im Rechtsstreit vollständig obsiegen, sind Ihnen alle Kosten von Ihrer Gegnerin oder Ihrem Gegner zu erstatten, im Falle eines teilweisen Obsiegens entsprechend anteilig. Hiervon ausgenommen sind lediglich erstinstanzliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten; dort trägt im allgemeinen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei die ihr entstandenen Kosten grundsätzlich selbst.


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Für eine erste kurze Einschätzung Ihrer Rechtsfragen erhalten Sie hier über unser Kontaktformular eine schnelle unverbindliche Antwort. Für alle komplexeren Angelegenheiten schicken Sie uns Ihren Wunschtermin – wir rufen Sie umgehend zurück.
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So finden Sie uns

Unsere Kanzlei befindet sich im Bärenweg 5/1 in 78713 Schramberg-Sulgen.
Kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt an der Kanzlei.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag jeweils
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Besprechungstermine nach Vereinbarung, selbstverständlich auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.