Die Kanzlei

Die Rechtsgebiete, auf die wir uns konzentrieren und in denen wir Sie kompetent vertreten
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen wichtigen Belangen des Zivilrechts, des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verwaltungsrechts. Um Ihre optimale Vertretung zu gewährleisten, haben wir uns bei unserer Tätigkeit Schwerpunkte gesetzt. Sie haben bei uns immer einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt und diesen auch durchgehend betreut. Wir sind in der Lage, uns an den individuellen Interessen unserer Mandanten zu orientieren und kommen ihren Bedürfnissen hinsichtlich Zeit, Inhalt und Kosten der Beratung im bestmöglichen Maße entgegen.Arbeitsrecht
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen. Hierbei spielen Themen wie Abmahnung, Kündigung und die Gestaltung von Arbeitsverträgen eine zentrale Rolle.
Familienrecht
Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Familienrecht erfolgt in unserer Kanzlei mit Einfühlungsvermögen und unter der Maxime der Vermeidung unnötiger Konflikte. Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Unterhaltsrechts, der Scheidung, des Umgangs- und Sorgerechts, des Versorgungsausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung und solchen des Zugewinnausgleichs.
Erbrecht
In einem Erbrechtsfall vertreten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter, ebenso bei der Gestaltung und Vollstreckung von Testamenten. Für erbschaftssteuerliche Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner, Steuerberater Martin Krause mit Sitz in Schramberg-Sulgen, zur Verfügung.
Immobilienrecht
Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, beraten wir Sie in allen Fragen der vertraglichen Gestaltung. Sofern sich die Immobilie als mangelhaft erweist, vertreten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Käufer bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Für Verkäufer wehren wir unberechtigt gegen Sie erhobene Gewährleistungsansprüche und Rückabwicklungsbegehren für Sie ab. In steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner, Steuerberater Martin Krause mit Sitz in Schramberg-Sulgen, zur Verfügung.
Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer wie auch die Gemeinschaft als Verband der Wohnungseigentümer, ebenso deren Verwalter. Hierbei setzen wir für Sie Ansprüche aus Hausgeldabrechnungen durch, ferner überprüfen wir für Sie die Rechtsmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und stellen diese erforderlichenfalls zur gerichtlichen Überprüfung.
Mietrecht
Wir vertreten sowohl Mieter und Pächter als auch Vermieter und Verpächter in Bezug auf die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten wegen Mängeln der Miet- oder Pachtsache. Des Weiteren prüfen und erstellen wir für Sie Betriebskostenabrechnungen sowie Miet- und Pachtverträge. Auch Mieterhöhungsverlangen fertigen wir gerne für Sie aus, ebenso prüfen wir solche Begehren Ihres Vermieters auf ihre Berechtigung und Wirksamkeit.
Verkehrsrecht
Im Falle eines Verkehrsunfalls vertreten wir Ihre Interessen als Geschädigter. Wir regulieren Ihren Unfallschaden und machen für Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wird seitens der zuständigen Behörden zunehmend intensiviert. Wir verteidigen Sie gegen Bußgeldbescheide wegen Ihnen zur Last gelegter Ordnungswidrigkeiten und versuchen, eventuelle Neben-Sanktionen wie Fahrverbote in Wegfall zu bringen oder deren Eintritt – wenn nicht vermeidbar – zumindest zu verzögern.

Strafrecht
Egal, ob berechtigt oder unberechtigt gegen Sie ermittelt wird, wir verteidigen Sie mit dem primären Ziel des Freispruchs oder der Verfahrenseinstellung. Bei begründeten Strafverfahren sorgen wir für eine Minimierung der strafrechtlichen Sanktionen gegen Sie.
Vertragsrecht
Schwerpunkt des Vertragsrechts ist das Allgemeine Zivilrecht. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Käufer oder Verkäufer einer Sache ebenso wie als Erbringer oder Empfänger von dienst- oder werkvertraglichen Leistungen. Dies umfasst die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, den Rücktritt vom Vertrag oder dessen Anfechtung und die Geltendmachung hieraus eventuell entstehender Schadensersatzansprüche.
Unsere Anwälte – eine gute Mischung aus langjähriger Berufserfahrung, fachlicher Spezialisierung und der Frische der Juniorgeneration
Die Rechtsanwälte Neudeck und Haller haben sich vor 17 Jahren zur Kanzlei Neudeck & Haller zusammengeschlossen. Lothar Neudeck ist bereits seit dem Jahr 1980 als Rechtsanwalt tätig, Stefan Haller seit 1997 und seit dem Jahr 2006 befugt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Anna Glaßbrenner absolvierte ihr Referendariat schwerpunktmäßig in unserer Kanzlei und wir freuen uns, dass sie unser Team seit dem 01.05.2018 mit jugendlichem Elan verstärkt. Seit dem 31.08.2021 ist Rechtsanwältin Glaßbrenner zertifizierte Fachanwältin für Familienrecht. Klicken Sie auf den Pfeil unter dem jeweiligen Portrait und Sie können sich die jeweilige Vita der Mitglieder unseres Teams ansehen.-
Lothar Neudeck
Rechtsanwalt
nichthaftender freier Mitarbeiter
bis 2021- – geb. 25.04.1951
- – Abitur 1971 in Schramberg
- – Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg
- – Referendariat: Landgericht Freiburg und bei der Staatsanwaltschaft Freiburg
- – März 1980 Gründung der Anwaltskanzlei Lothar Neudeck, seither ständig erweitert
- – Vorstandsvorsitzender der SG Schramberg
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Stefan Haller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
alleinhaftender Kanzleiinhaber- – geb. 28.12.1967
- – Abitur 1987 in Waiblingen
- – Studium der Rechtswissenschaften von 1989 bis 1993 in Tübingen
- – Referendariat: Landgericht Stuttgart, Staatsanwaltschaft Stuttgart, Große Kreisstadt Schorndorf, Rechtsanwälte Künzel & Kollegen, Waiblingen, und im Verkehrsministerium von Kalifornien in Sacramento, USA
- – seit Februar 1997 als selbständiger Rechtsanwalt tätig
- – 2004 bis 2006 Lehrgang zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- – seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- – seit 1997 als Rechtsberater des Mietervereins Schramberg und Umgebung e.V. tätig
- – Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein e.V.
- – von 2004 bis einschließlich 2019 Gemeinderat der Gemeinde Fluorn-Winzeln
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Jana Haller
geprüfte Rechtsfachwirtin
- – geb. 23.09.1988
- – Abitur 2008 in Freudenstadt
- – Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten von 2008 bis 2011 in der Anwaltskanzlei Haischer & Partner GbR, Oberndorf
- – seit 2011 tätig in der Kanzlei Neudeck & Kollegen
- – 2012 bis 2014 Stipendium zur Geprüften Rechtsfachwirtin
- – seit Oktober 2014 Geprüfte Rechtsfachwirtin
- – seit 2018 2. Vorsitzende des Mieterverein Schramberg und Umgebung e.V.
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Anna Glaßbrenner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht- – geb. 01.06.1991
- – Abitur 2010 in Frankfurt a.M.
- – Studium der Rechtswissenschaften von 2010 bis 2016 in Marburg
- – Referendariat: Landgericht Hechingen, Staatsanwaltschaft Rottweil, Große Kreisstadt Schramberg und Anwaltskanzlei Neudeck & Kollegen
- – seit Mai 2018 als Rechtsanwältin tätig
- – seit 2018 1. Vorsitzende des Mieterverein Schramberg und Umgebung e.V.
- – 2020 bis 2021 Lehrgang zur Fachanwältin für Familienrecht
- – seit 31.08.2021 Fachanwältin für Familienrechtrecht
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Sibylle Baum
Rechtsanwaltsfachangestellte
- – geboren 12.07.1971
- – 1989 Abschluss der Höheren Handelsschule in Sulz
- – von 1989 bis 1992 Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der Anwaltskanzlei Klaeden, Rottweil
- – 1992 bis 2010 tätig in der Anwaltskanzlei Ruf + Kollegen, Schramberg
- – 2010 bis 2016 beschäftigt bei den Kanzleien Kohler & Partner und Guardiera und Vees
- – 2016 bis 2021 tätig bei der Kanzlei Haller und Partner, Villingen-Schwenningen
- – seit 2022 tätig für die Kanzlei Neudeck & Kollegen
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Mechthild Haller
Sekretariat
- – geb. 19.01.1968 in Stuttgart-Bad Cannstatt
- – Abitur 1987 in Waiblingen
- – bis 2003 Sachbearbeiterin bei der AOK Schramberg
- – seit 2003 tätig bei der Kanzlei Neudeck & Kollegen
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Kooperationspartner
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Martin KrauseSteuerberater
Sulgauer Straße 58
78713 Schramberg.
Telefon: 07422 97 09-0
Telefax: 07422 97 09-20
info@steuerbuero-krause.de
www.steuerbuero-krause.de
Kosten für unsere Tätigkeit – wir stehen für Transparenz
Die anwaltliche Tätigkeit kann – je nach Fallkonstellation – in einer bloßen Beratung, in der außergerichtlichen oder aber auch in der gerichtlichen Vertretung des Mandanten bestehen.Erstberatung
Die Kosten für eine ausführliche Erstberatung belaufen sich bei uns auf einen Betrag von höchstens 249,90 EUR einschließlich Mehrwertsteuer. Bei weniger umfangreichen Beratungen verringert sich dieser Betrag entsprechend. Schließt sich an die Erstberatung eine weitere Tätigkeit unsererseits an, werden die Gebühren der Erstberatung auf diese weitere Tätigkeit angerechnet, sodass Sie nicht mit doppelten Kosten belastet sind.
AußergerichtlicheTätigkeit
Im Regelfall berechnen wir die Kosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit nach dem bundeseinheitlich geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei bestimmen sich die anfallenden Gebühren – wie auch bei Gerichten und Notaren – nach dem sogenannten Gegenstandswert. Der Gegenstandswert entspricht regelmäßig Ihrem wirtschaftlichen Interesse, also beispielsweise bei der Geltendmachung oder der Abwehr einer Forderung demjenigen des Forderungsbetrags. Beläuft sich dieser zum Beispiel auf einen Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR, so entstehen hierfür im Regelfall Anwaltsgebühren in Höhe von 255,85 EUR einschließlich Mehrwertsteuer.
GerichtlicheTätigkeit
Für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts gilt ebenfalls das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Gebühren des Gerichts, die sich nach dem Gerichtskostengesetz berechnen und die ebenfalls von der Höhe des Gegenstandswerts abhängig sind. Bei einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert von wiederum beispielsweise 2.000,00 EUR betragen die Gerichtskosten (je nach Anfall) zwischen 89,00 EUR und maximal 267,00 EUR. Die bei uns anfallenden Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen ca. 500,00 EUR und ca. 700,00 EUR, jeweils einschließlich Mehrwertsteuer. Sofern Sie im Rechtsstreit vollständig obsiegen, sind Ihnen alle Kosten von Ihrer Gegnerin oder Ihrem Gegner zu erstatten, im Falle eines teilweisen Obsiegens entsprechend anteilig. Hiervon ausgenommen sind lediglich erstinstanzliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten; dort trägt im allgemeinen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei die ihr entstandenen Kosten grundsätzlich selbst.
So finden Sie uns
Unsere Kanzlei befindet sich im Bärenweg 5/1 in 78713 Schramberg-Sulgen.Kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt an der Kanzlei.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag jeweils
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Besprechungstermine nach Vereinbarung, selbstverständlich auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
