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Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen. Hierbei spielen Themen wie Abmahnung, Kündigung und die Gestaltung von Arbeitsverträgen eine zentrale Rolle.
Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Familienrecht erfolgt in unserer Kanzlei mit Einfühlungsvermögen und unter der Maxime der Vermeidung unnötiger Konflikte. Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Unterhaltsrechts, der Scheidung, des Umgangs- und Sorgerechts, des Versorgungsausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung und solchen des Zugewinnausgleichs.
In einem Erbrechtsfall vertreten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter, ebenso bei der Gestaltung und Vollstreckung von Testamenten. Für erbschaftssteuerliche Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner, Steuerberater Martin Krause mit Sitz in Schramberg-Sulgen, zur Verfügung.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, beraten wir Sie in allen Fragen der vertraglichen Gestaltung. Sofern sich die Immobilie als mangelhaft erweist, vertreten wir Sie in Ihrer Eigenschaft als Käufer bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Für Verkäufer wehren wir unberechtigt gegen Sie erhobene Gewährleistungsansprüche und Rückabwicklungsbegehren für Sie ab. In steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen unser Kooperationspartner, Steuerberater Martin Krause mit Sitz in Schramberg-Sulgen, zur Verfügung.
Wir vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer wie auch die Gemeinschaft als Verband der Wohnungseigentümer, ebenso deren Verwalter. Hierbei setzen wir für Sie Ansprüche aus Hausgeldabrechnungen durch, ferner überprüfen wir für Sie die Rechtsmäßigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und stellen diese erforderlichenfalls zur gerichtlichen Überprüfung.
Wir vertreten sowohl Mieter und Pächter als auch Vermieter und Verpächter in Bezug auf die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten wegen Mängeln der Miet- oder Pachtsache. Des Weiteren prüfen und erstellen wir für Sie Betriebskostenabrechnungen sowie Miet- und Pachtverträge. Auch Mieterhöhungsverlangen fertigen wir gerne für Sie aus, ebenso prüfen wir solche Begehren Ihres Vermieters auf ihre Berechtigung und Wirksamkeit.
Im Falle eines Verkehrsunfalls vertreten wir Ihre Interessen als Geschädigter. Wir regulieren Ihren Unfallschaden und machen für Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, merkantilen Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wird seitens der zuständigen Behörden zunehmend intensiviert. Wir verteidigen Sie gegen Bußgeldbescheide wegen Ihnen zur Last gelegter Ordnungswidrigkeiten und versuchen, eventuelle Neben-Sanktionen wie Fahrverbote in Wegfall zu bringen oder deren Eintritt – wenn nicht vermeidbar – zumindest zu verzögern.
Egal, ob berechtigt oder unberechtigt gegen Sie ermittelt wird, wir verteidigen Sie mit dem primären Ziel des Freispruchs oder der Verfahrenseinstellung. Bei begründeten Strafverfahren sorgen wir für eine Minimierung der strafrechtlichen Sanktionen gegen Sie.
Schwerpunkt des Vertragsrechts ist das Allgemeine Zivilrecht. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Käufer oder Verkäufer einer Sache ebenso wie als Erbringer oder Empfänger von dienst- oder werkvertraglichen Leistungen. Dies umfasst die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, den Rücktritt vom Vertrag oder dessen Anfechtung und die Geltendmachung hieraus eventuell entstehender Schadensersatzansprüche.
Rechtsanwalt
nichthaftender freier Mitarbeiter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
alleinhaftender Kanzleiinhaber
geprüfte Rechtsfachwirtin
Rechtsanwältin
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sekretariat
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Martin Krause
Steuerberater
Sulgauer Straße 58
78713 Schramberg.
Telefon: 07422 97 09-0
Telefax: 07422 97 09-20
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www.steuerbuero-krause.de
Die Kosten für eine ausführliche Erstberatung belaufen sich bei uns auf einen Betrag von höchstens 249,90 EUR einschließlich Mehrwertsteuer. Bei weniger umfangreichen Beratungen verringert sich dieser Betrag entsprechend. Schließt sich an die Erstberatung eine weitere Tätigkeit unsererseits an, werden die Gebühren der Erstberatung auf diese weitere Tätigkeit angerechnet, sodass Sie nicht mit doppelten Kosten belastet sind.
Im Regelfall berechnen wir die Kosten für unsere außergerichtliche Tätigkeit nach dem bundeseinheitlich geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei bestimmen sich die anfallenden Gebühren – wie auch bei Gerichten und Notaren – nach dem sogenannten Gegenstandswert. Der Gegenstandswert entspricht regelmäßig Ihrem wirtschaftlichen Interesse, also beispielsweise bei der Geltendmachung oder der Abwehr einer Forderung demjenigen des Forderungsbetrags. Beläuft sich dieser zum Beispiel auf einen Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR, so entstehen hierfür im Regelfall Anwaltsgebühren in Höhe von 255,85 EUR einschließlich Mehrwertsteuer.
Für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts gilt ebenfalls das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Gebühren des Gerichts, die sich nach dem Gerichtskostengesetz berechnen und die ebenfalls von der Höhe des Gegenstandswerts abhängig sind. Bei einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert von wiederum beispielsweise 2.000,00 EUR betragen die Gerichtskosten (je nach Anfall) zwischen 89,00 EUR und maximal 267,00 EUR. Die bei uns anfallenden Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen ca. 500,00 EUR und ca. 700,00 EUR, jeweils einschließlich Mehrwertsteuer. Sofern Sie im Rechtsstreit vollständig obsiegen, sind Ihnen alle Kosten von Ihrer Gegnerin oder Ihrem Gegner zu erstatten, im Falle eines teilweisen Obsiegens entsprechend anteilig. Hiervon ausgenommen sind lediglich erstinstanzliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten; dort trägt im allgemeinen unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei die ihr entstandenen Kosten grundsätzlich selbst.
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